Bewertung teilfertiger Leistungen

So wird bewertet:
Materialeinzelkosten: Bezogene Waren für das jeweilige Projekt wie Sanitärobjekte, Badarmaturen, Kessel, Speicher etc.
+ Fertigungseinzelkosten: Geleistete Arbeitsstunden Ihrer Mitarbeiter zu Selbstkosten des Handwerkunternehmers+
Sondereinzelkosten Z. B. Werkzeuge, die für das Projekt benötigt wurden.
+ Teil der Gemeinkosten: Alle Kosten die nicht direkt dem Projekt zurechenbar sind.
+ Materialgemeinkosten: U.a.. die anteiligen Raumkosten des Lagers
+ Fertigungsgemeinkosten: Anteiliger Lohn eines Bereichsleiters, anteiliger kalkulatorischer Unternehmerlohn
+ anteilige Abschreibung der eingesetzten Maschinen
= Handelsrechtliche und steuerliche Wertuntergrenze der Herstellungskosten
+ Kosten der allgemeinen Verwaltung: Büromaterial etc.
+ Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen und betriebliche Altersvorsorge
+ Zinsen für Fremdkapital
= Handelsrechtliche und steuerliche Wertobergrenze der Herstellungskosten

Die Summe der abgerechneten Abschlagsrechnungen sollte in etwa der Summe der halbfertigen entsprechen, weil die Abschlagsrechnungen für die Gewinnermittlung nicht herangezogen werden dürfen.

Noch eine kurze Info zu den verschiedenen Rechnungstypen: Schlussrechnung, Teilschlussrechnung, Abschlagsrechnung
Schlussrechnung:
Nach Abschluss und Abnahme der Baustelle; dieser Rechnungsbetrag ist der Umsatzerlös und wird auch als solcher verbucht
Teilschlussrechnung:
Selbstständig verkaufsfähige Leistungen werden abgerechnet -> Buchung als Umsatz. Kosten von Subunternehmern müssen als Fremdleistungskosten ausgewiesen werden
Abschlagsrechnung oder Anzahlungsrechnungen:
Müssen in den Verbindlichkeiten als „erhaltene Anzahlungen“ vermerkt werden