Im Personalstamm besteht die Möglichkeit zur Anlage einer Stammlohnart
Zusätzlich muss im Lohnartenstamm eine weitere Lohnart mit der Lohnartnr. 9999 angelegt werden.
Idealerweise legt man auch noch eine Tätigkeit mit der Bezeichnung Stammlohnart an und weist diese der Lohnartnr 9999 zu.
Wird in der Zeit APP dann die Lohnart 9999 oder die Tätigkeit Stammlohnart gebucht wird für die Zeitbuchung automatisch die für diese Personalnr. im Personalstamm hinterlegte Stammlohnart genutzt.