Von Anwender zu Anwender

Zusammenstellung diverser Informationen und Tipps

Leistungsdatum bei Ausgangsrechnungen als Datenfeld im Formular

Das Leistungsdatum steht im Rechnungsdruck nun generell zur Verfügung, unabhängig von den Einstellungen zur Fibu-Übergabe.

In das PRJ Formular kann man es beispielsweise wie folgt einbauen:
if(AusdruckArt = „SR“ or AusdruckArt = „WR“.or. AusdruckArt=“R“, „Leistungserbringung: “ +Mid$(Locdate$(LeistungsDatum),3,10))

oder Alternativ:

if(Contains(Upper$(Info3),“M“) and Contains(AusdruckArt,“R“) ,“Die Lieferung erfolgte am “ +Mid$(Locdate$(LeistungsDatum),3,10) , „die Leistungen wurden erbracht am “ +Mid$(Locdate$(LeistungsDatum),3,10))
(Wenn im Projekt Infofeld3 ein m/M steht dann…

Eintrag in der bnfibu.ini
###die 1_ steht für das Mandantenkürzel
###Groß-Kleinschreibung ist case sensitive
[1_DATEV_AR]
Leistungsdatum115=1

 

Merkblatt Steuerentstehung
Das BMF-Schreiben vom 26.09.2005
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG ist in einer Rechnung der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung anzugeben – eine Rechnung ohne diese Angabe berechtigt den Leistungsempfänger auf Grund der gesetzlichen Neufassung von § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG seit 1.1.04 nicht mehr zum Vorsteuerabzug. Wie das BMF nun noch einmal ausdrücklich betont, gilt dies auch dann, wenn das Rechnungsausstellungsdatum i.S. von § 14 Abs. 4 Nr. 3 UStG mit dem Leistungsdatum übereinstimmt. Gemäß § 31 Abs. 4 UStDV bedarf es jedoch nur der Angabe des Leistungsmonats. Das BMF weist ergänzend darauf hin, dass auch bei Barzahlungen keine Ausnahme gemacht werden könne: Erfolge die Rechnungsausstellung zeitlich nach der bereits ausgeführten Leistung, so sei die Angabe des Leistungszeitpunkts in jedem Fall erforderlich. Nachfolgend geht das BMF im Detail auf verschiedene Fallgruppen ein: