Ein Handwerksbetrieb erstellt ein schlüsselfertiges Wohnhaus für den Auftraggeber zu einem Pauschalfestpreis von 300 000 € brutto. Der Auftraggeber kürzt den Rechnungsbetrag um 3 000 € für beigestellten Baustrom und beigestelltes Bauwasser sowie um weitere 1 000 € für eine abgeschlossene Bauwesenversicherung. Der Handwerksbetrieb hat insgesamt 297 000 € (als Bruttobetrag) der USt zu unterwerfen. Nur der Baustrom und das Bauwasser (3 000 €) nehmen nicht am Leistungsaustausch teil.
Sicherheitseinbehalt vom Netto oder vom Brutto?
Für die Bemessungsgrundlagen beim Sicherheitseinbehalt sind sowohl bei der Auftrags-, als auch bei der Abrechnungssumme die jeweiligen Bruttobeträge (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) maßgebend.
Feiertagskalender Deutschland
Dieser steht im Downloadbereich unter www.kwpsoftware.de
als ZIP Datei mit Anleitung zur Verfügung.
Über die Verwaltung | Personalstamm im Register Feiertage können die Feiertage importiert werden.
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