Abzug Baustrom und Bauwesen

Ein Handwerksbetrieb erstellt ein schlüsselfertiges Wohnhaus für den Auftraggeber zu einem Pauschalfestpreis von 300 000 € brutto. Der Auftraggeber kürzt den Rechnungsbetrag um 3 000 € für beigestellten Baustrom und beigestelltes Bauwasser sowie um weitere 1 000 € für eine abgeschlossene Bauwesenversicherung. Der Handwerksbetrieb hat insgesamt 297 000 € (als Bruttobetrag) der USt zu unterwerfen. Nur der Baustrom und das Bauwasser (3 000 €) nehmen nicht am Leistungsaustausch teil.