Lohnanteil bei Rechnungen § 35 a ESTG

Kunden haben Anspruch auf eine richtige Rechnung. Dazu gehört auch, dass Handwerker auf der Rechnung den Lohnanteil gesondert ausweisen. Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, von der Steuerschuld abziehbar. Das folgt aus § 35 a Einkommensteuergesetz (EStG). Begünstigt sind nur reine Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Steuerlich abzugsfähig sind gleichfalls die Kosten für Entsorgungen, die als Nebenleistung zur Hauptleistung anzusehen sind (z. B. der alte Fußboden bei Neuverlegung von Dielenboden), ferner in Rechnung gestellte Kosten für Verbrauchsmaterial. Nicht abzugsfähig sind hingegen Kosten für Material und sonstige gelieferten Waren.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/handwerker-muessen-in-ihren-rechnungen-den-lohnanteil-gesondert-ausweisen_097001.html

Katalogartikel im Lager via UGS Datei anlegen

Im Dokument [download id=“266″] wird beschrieben, wie mittels einer simplen UGS Datei aus einem Artikelkatalog Lagerartikel angelegt werden. Zusätzlich ist das Controlling Nord_KatalogexportAlleArtikel.xrpt notwendig um die Datensätze aus dem Artikelkatalog heraus zu erzeugen. Die XRPT Datei muss an die korrekte Artikeldatenbank angepasst werden.

 

KWP -> Datev Konfiguration mehrere Mandanten

Wird vor die Gruppenköpfe in der Bnfibu.ini die Mandanten-Kennung gesetzt, sind Einstellungen für  jeden  Mandanten konfigurierbar.
Beispiel:
Im Abschnitt [02_DATEV_AR] befinden  sich die Einstellungen für Mand.  02.
Im Abschnitt [01_DATEV_AR] die Einstellungen für Mandant 01.
Ausnahme:
Beschriftung der Zusatzfelder (Zusatz1…10Art)