eRechnungspflicht ab dem 1. Januar 2025

Rechnungen müssen künftig in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden, das dem europäischen Rechnungsstandard  EN16931 entspricht und die elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Klar ist, dass eine reine PDF Datei oder Word nicht hierunter fallen. Ein Bildbeleg als visuelles Prüfmittel rückt damit in den Hintergrund. Die Prüfung von Rechnungen wird zu einem rein digitalen Prozess am Bildschirm.
Zukunftsweisend sollte jetzt der Prozessablauf einer digitalen Eingangsrechnungsprüfung im Unternehmen organisiert werden.

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