Die Teilrechnungen / Teilschlußrechnungen werden gegen Erlöskonten gebucht. Die erhaltenen Zahlungen werden für die Übergabe nach Datev nicht berücksichtigt sondern nur die gestellten Rechnungen. Akzeptierte Teilzahlungen auf Teilrechnung müssen als Erlösminderung (sonst. Abzug) erfasst werden damit der offene Posten bei den Teilrechnungen ausgeglichen wird. Erst in der Schlußrechnung werden in einem gesonderten Titel die Erlösminderungen zu den vorher gekürzten Teilrechnungen als negative Positionen mit Verweis auf die Rechnungsnummern aufgeführt. „Schlußrechnung unter Berücksichtigung gestellter Rechnungen an Datev“ weiterlesen