Schlußrechnung unter Berücksichtigung von erhaltenen Anzahlungen an Datev

Abschlagsrechnungen – Anforderungszahlungen (AZs)

Anzahlungen sind stets im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung zu versteuern. Für erhaltene Anzahlungen gilt § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG:

Bei den Werten in der Tabellendarstellung handelt es sich immer um Beträge inkl. UST. 
Abschlagsrechnung R19-0019 wurde bezahlt mit € 200.-
Abschlagsrechnung R19-0021 wurde bezahlt mit € 100.- „Schlußrechnung unter Berücksichtigung von erhaltenen Anzahlungen an Datev“ weiterlesen

KWP -> Datev Konfiguration mehrere Mandanten

Wird vor die Gruppenköpfe in der Bnfibu.ini die Mandanten-Kennung gesetzt, sind Einstellungen für  jeden  Mandanten konfigurierbar.
Beispiel:
Im Abschnitt [02_DATEV_AR] befinden  sich die Einstellungen für Mand.  02.
Im Abschnitt [01_DATEV_AR] die Einstellungen für Mandant 01.
Ausnahme:
Beschriftung der Zusatzfelder (Zusatz1…10Art)