Schlußrechnung unter Berücksichtigung von erhaltenen Anzahlungen an Datev

Abschlagsrechnungen – Anforderungszahlungen (AZs)

Anzahlungen sind stets im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung zu versteuern. Für erhaltene Anzahlungen gilt § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG:

Bei den Werten in der Tabellendarstellung handelt es sich immer um Beträge inkl. UST. 
Abschlagsrechnung R19-0019 wurde bezahlt mit € 200.-
Abschlagsrechnung R19-0021 wurde bezahlt mit € 100.-

Die o.a. aufgeführten Einstellungen beziehen sich auf die Bncontrl.ini Sektion [Rechnungsdruck]
In der Kontenaufteilung werden die erhaltenen Anzahlungen als Nettobetrag aufgeführt. Inkl. UST ergibt diesen genau die € 300.-

Einstellungen in der Initialisierungsdatei:

[Fibu]
ErloeskontenErweitert=1
ermöglicht pro Abteilung mehrere Steuerschlüssel/Buchungsschlüssel zu nutzen.

Übergabe_Gesamtbetrag_bei_SR=0
Übergibt bei Schlußrechnungen immer zwei Buchungssätze (Generalumkehr) 1. Die Gesamtforderungen gegen ein Erlöskonto 
2. Die erhaltenen Anzahlungen (siehe Abbildung oben) 

[Rechnungsdruck]
unbezahlteAZinSR=1 steuert die Behandlung von unbezahlten AZ in der Schlussrechnung. Ist dieser Schalter gesetzt, werden unbezahlte Rechnungen mit dem Wert 0 abgezogen und auch so in das Rechnungsjournal übergeben.

Die nachfolgenden Daten müssen immer in einer allgemeinen Datev Sektion [Datev_AR] stehen. Mandantenbezogen greift der Eintrag nicht.

AZLogikDATEV=1 bewirkt:
In das Rechnungsjournal wird nicht aktueller AZ-Forderungsbetrag abzüglich Zahlungen, sondern AZ-Forderungsbetrag abzüglich bisheriger Rechnungen eingetragen (Werte, mit denen die Druckfelder
bei Kennung NR/OR im Formular versorgt wurden).
Bei unbezahlter AZ wird der Zahlbetrag mit 0,00 Euro bereitgestellt
(!!Bedeutet, dass für jede Abschlagsrechnung ein eigener offener Posten
gebildet wird.)