Unter den Gemeinkosten werden in einem Unternehmen die Kosten zusammengefasst, die nur indirekt unter Zuhilfenahme eines Verteilungsschlüssels und nicht direkt einzelnen Projekten (Kostenträgern) und Kostenstellen zugerechnet werden können.
Fixkosten sind immer Gemeinkosten.
Die Unterscheidung von Kosten in Gemeinkosten und Einzelkosten erfolgt nur anhand der Zurechenbarkeit der Kosten auf ein Projekt ( Kostenträger) oder eine Kostenstelle. Ist nur eine indirekte Zurechenbarkeit möglich, handelt es sich bei den betreffenden Kosten um Gemeinkosten. Eine andere Bezeichnung für Gemeinkosten ist daher indirekte Kosten.
Dazu gehören beispielsweise Kosten für Gebäude und für allgemein benötigte Maschinen. Löhne und Gehälter fallen darunter, sofern diese nicht dem Projekt direkt zugewiesen werden können. Typisch hierfür sind Gehälter und Löhne, die in der Verwaltung oder im Lager anfallen. Ebenso gehören zu den Gemeinkosten die Kosten der Energieversorgung, wenn diese nicht dem Produkt direkt zugeordnet werden können (z. B. für Raumheizung und Beleuchtung), und Versicherungen, Beiträge zu Verbänden oder gewinnunabhängige Steuern (z. B. Grundsteuer).
In einem Unternehmen können für Produkte und Dienstleistungen unterschiedliche indirekte Kosten entstehen. Die Gemeinkosten werden daher in vier Gruppen unterteilt:
- Materialgemeinkosten
- Fertigungsgemeinkosten
- Verwaltungsgemeinkosten
- Vertriebsgemeinkosten
Materialgemeinkosten
sind solche Gemeinkosten, die den einzelnen Kostenträgern (Projekten) nicht direkt zugerechnet werden können.
Zu den nicht direkt zurechenbaren Materialgemeinkosten gehören etwa Beschaffungskosten (Verpackungskosten, Frachtkosten), Lagerkosten für das Lager, in dem mehrere Materialien gelagert sind, oder Prüfkosten. In diesen Kostenpositionen können z. B. die Personalkosten für die Mitarbeiter in Lager und Einkauf, aber auch die Betriebskosten und Abschreibungen der jeweiligen Gebäude (z. B. Lagerhalle) enthalten sein.