Schlußrechnung unter Berücksichtigung gestellter Rechnungen an Datev

Die Teilrechnungen / Teilschlußrechnungen werden  gegen Erlöskonten gebucht. Die erhaltenen Zahlungen werden  für die Übergabe nach Datev nicht berücksichtigt sondern nur die gestellten Rechnungen. Akzeptierte Teilzahlungen auf Teilrechnung müssen als Erlösminderung  (sonst. Abzug) erfasst werden damit der offene Posten bei den Teilrechnungen ausgeglichen wird. Erst in der Schlußrechnung werden in einem gesonderten Titel die Erlösminderungen zu den vorher gekürzten Teilrechnungen als negative Positionen  mit Verweis auf die Rechnungsnummern aufgeführt. „Schlußrechnung unter Berücksichtigung gestellter Rechnungen an Datev“ weiterlesen

Schlußrechnung unter Berücksichtigung von erhaltenen Anzahlungen an Datev

Abschlagsrechnungen – Anforderungszahlungen (AZs)

Anzahlungen sind stets im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung zu versteuern. Für erhaltene Anzahlungen gilt § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG:

Bei den Werten in der Tabellendarstellung handelt es sich immer um Beträge inkl. UST. 
Abschlagsrechnung R19-0019 wurde bezahlt mit € 200.-
Abschlagsrechnung R19-0021 wurde bezahlt mit € 100.- „Schlußrechnung unter Berücksichtigung von erhaltenen Anzahlungen an Datev“ weiterlesen