Leistungsdatum bei Ausgangsrechnungen als Datenfeld im Formular

Das Leistungsdatum steht im Rechnungsdruck nun generell zur Verfügung, unabhängig von den Einstellungen zur Fibu-Übergabe.

In das PRJ Formular kann man es beispielsweise wie folgt einbauen:
if(AusdruckArt = „SR“ or AusdruckArt = „WR“.or. AusdruckArt=“R“, „Leistungserbringung: “ +Mid$(Locdate$(LeistungsDatum),3,10))

oder Alternativ:

if(Contains(Upper$(Info3),“M“) and Contains(AusdruckArt,“R“) ,“Die Lieferung erfolgte am “ +Mid$(Locdate$(LeistungsDatum),3,10) , „die Leistungen wurden erbracht am “ +Mid$(Locdate$(LeistungsDatum),3,10))
(Wenn im Projekt Infofeld3 ein m/M steht dann…

Eintrag in der bnfibu.ini
###die 1_ steht für das Mandantenkürzel
###Groß-Kleinschreibung ist case sensitive
[1_DATEV_AR]
Leistungsdatum115=1

 

Merkblatt Steuerentstehung
Das BMF-Schreiben vom 26.09.2005
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG ist in einer Rechnung der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung anzugeben – eine Rechnung ohne diese Angabe berechtigt den Leistungsempfänger auf Grund der gesetzlichen Neufassung von § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG seit 1.1.04 nicht mehr zum Vorsteuerabzug. Wie das BMF nun noch einmal ausdrücklich betont, gilt dies auch dann, wenn das Rechnungsausstellungsdatum i.S. von § 14 Abs. 4 Nr. 3 UStG mit dem Leistungsdatum übereinstimmt. Gemäß § 31 Abs. 4 UStDV bedarf es jedoch nur der Angabe des Leistungsmonats. Das BMF weist ergänzend darauf hin, dass auch bei Barzahlungen keine Ausnahme gemacht werden könne: Erfolge die Rechnungsausstellung zeitlich nach der bereits ausgeführten Leistung, so sei die Angabe des Leistungszeitpunkts in jedem Fall erforderlich. Nachfolgend geht das BMF im Detail auf verschiedene Fallgruppen ein: